Ablauf und Kosten
Zu Beginn jeder psychotherapeutischen Behandlung steht zunächst die psychotherapeutische Sprechstunde zur Indikationsstellung und Diagnostik. Diese Sprechstunde ist Voraussetzung für alle weiteren Behandlungsschritte. Falls ein Therapieplatzangebot direkt zur Verfügung steht, folgen anschließend direkt die diagnostischen probatorischen Sitzungen (zwei bis vier Stück). Meist ist jedoch mit einer Wartezeit zu rechnen. Im Anschluss daran folgen bei entsprechender vorliegender psychischer Erkrankung entweder eine Akuttherapie, eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie. Die Kosten stellen sich je nach Versicherungsart oder dem Wunsch nach Selbstzahlung folgendermaßen dar:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Da ich über eine Kassenzulassung mit einem eigenen Kassensitz verfüge, kann ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Psychotherapie ist Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und die Kosten werden dementsprechend vollumfänglich übernommen.
Private Krankenversicherung:
Die Leistungen der privaten Krankenkassen sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie als Versicherungsnehmer mit ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbart haben. Sie sollten sich somit vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme von Psychotherapie für Sie persönlich informieren. Falls psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Versicherungspaket enthalten sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen, die der Diagnostik dienen, bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.
Selbstzahler:
Sie habe auch die Möglichkeit meine psychotherapeutischen Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Hier ist ein schneller, unbürokratischer Einstieg in die Therapie möglich, da keine Bewilligungen über die Krankenkassen notwendig sind. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.